Sperrgut
Sperrgut ist brennbarer Hausrat (Möbel und dergl.), der nicht in den Hauskehrichtsäcken Platz findet und unter die übrigen Abfälle fällt. Das Sperrgut darf max. 20 kg schwer und 1.5 m gross sein. Die Sperrgutsammlungen finden mit der üblichen Hauskehrichtsammlung statt.
Tipps
Wichtig
Sperrgüter, die mehr als 150 x 100 x 50 cm oder schwerer als 20 kg sind, können Sie bei den regionalen Sammelstellen entsorgen, oder benützen Sie die Rückgabemöglichkeit bei Ihrem Lieferanten. Diese können nicht bei der Sperrgutabfuhr mitgegeben werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Gebühren
Sammelstellen
Standort |
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Düring Schweiz AG |