Kopfzeile

Inhalt

Sperrgut

Sperrgut ist brennbarer Hausrat (Möbel und dergl.), der nicht in den Hauskehrichtsäcken Platz findet und unter die übrigen Abfälle fällt. Das Sperrgut darf max. 20 kg schwer und 1.5 m gross sein. Die Sperrgutsammlungen finden mit der üblichen Hauskehrichtsammlung statt.

 

Tipps

Brockenhäuser nehmen gut erhaltene Möbel zum Teil entgegen.

Wichtig

Sperrgüter, die mehr als 150 x 100 x 50 cm oder schwerer als 20 kg sind, können Sie bei den regionalen Sammelstellen entsorgen, oder benützen Sie die Rückgabemöglichkeit bei Ihrem Lieferanten. Diese können nicht bei der Sperrgutabfuhr mitgegeben werden.

Weitere Informationen finden Sie hier

Gebühren

Gemäss Angaben auf den Gebührenmarken

Sammelstellen

Produkte

Alles was unter die übrigen Abfälle fällt und nicht in den Kehrichtsäcken Platz findet.
  • print