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AHV-Zweigstelle

Die AHV-Zweigstelle ist die Schnittstelle zwischen Ihnen und der kantonalen Ausgleichskasse in Luzern (AKL).

Die Zweigstelle ist primär zuständig für die Erfassung der Beitragspflichtigen und informiert über die Zuständigkeiten und die Geltendmachung von Leistungen der Ausgleichskasse. Zudem gibt sie als Anlaufstelle Auskunft zu allgemeinen Fragen der AHV/IV/EO - Beiträge und -Leistungen.

Zahlreiche Formulare können bei AHV-Zweigstelle oder direkt online bei der Ausgleichskasse bezogen werden. Dies sind beispielsweise:

  • Erstellung / Ersatz AHV-Versicherungsausweis
  • Familien-, Kinder- oder Geburtszulagen
  • AHV- oder IV-Renten
  • Ergänzungsleistungen
  • Hilflosenentschädigungen
  • Prämienverbilligung
  • Anmeldung Selbständigerwerbende
  • Anmeldung Nichterwerbstätige

Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist.

Nähere Auskünfte und Informationen zu den Sozialversicherungen finden Sie auf der Internetseite der Ausgleichskasse Luzern.

Nähere Auskünfte und Informationen zur Invalidenversicherung finden Sie auf der Internetseite der IV-Stelle des Kantons Luzerns.

Kontakt

AHV-Zweigstelle
Büelstrasse 3
6213 Knutwil
Tel. 041 925 82 82
gemeindeverwaltung@knutwil.ch

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