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Abstimmungen und Wahlen

Urnenlokal / Urnenzeit
Beim Schalter der Gemeindeverwaltung Knutwil / Am Abstimmungs- oder Wahlsonntag von 10.00 – 10.30 Uhr

Letzte Leerung Briefkasten Gemeindeverwaltung
Am Abstimmungs- oder Wahlsonntag um 10.30 Uhr

Bedingungen / Voraussetzungen Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr erreicht haben, die nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und die spätestens 5 Tage vor dem Abstimmungs- oder Wahlsonntag ihren politischen Wohnsitz in Knutwil haben.

Vorgehen briefliche Stimmabgabe

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie den ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das dafür vorgesehene Stimmkuvert "Amtliches Stimm- und Wahlcouvert" (grün) und kleben Sie dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie diesen zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert (grau), so dass im Fenster die Anschrift der Gemeindekanzlei erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte ausreichend frankieren), es während den Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Knutwil abgeben oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung werfen.

Vorgehen persönliche Stimmabgabe
Sie haben die Möglichkeit, am Abstimmungs- oder Wahlsonntag Ihre Stimme während der Öffnungszeit des Urnenlokals persönlich abzugeben. Der Stimmrechtsausweis ist im Urnenbüro abzugeben.

Resultate
Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die Schlussresultate  des Bundes finden Sie unter www.admin.ch und des Kantons unter www.lu.ch.

 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Knutwil
Büelstrasse 3
6213 Knutwil

Tel. 041 925 82 82
gemeindeverwaltung@knutwil.ch

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