Geschäftsstelle Bürgerrechtskommission
Gemäss Gemeindeordnung von Knutwil entscheidet die Bürgerrechtskommission unter Berücksichtigung der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung abschliessend über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländer und Ausländerinnen im ordentlichen Einbürgerungsverfahren.
Ein Ausschuss der Bürgerrechtskommission entscheidet zudem abschliessend über die Zursicherung des Gemeindebürgerrechts an Schweizerinnen und Schweizer.
Unter den nachfolgenden Dienstleistungen und Publikationen finden Sie alle weiteren Informationen zum Einbürgerungsverfahren und den entsprechenden Voraussetzungen.
Kontakt
Geschäftsstelle BürgerrechtskommissionBüelstrasse 3
6213 Knutwil
Tel. 041 925 82 82
gemeindeverwaltung@knutwil.ch
Personen
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