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Bezirksgericht Willisau

Das Bezirksgericht beurteilt erstinstanzlich Zivilstreitigkeiten, deren Streitwert Fr. 8'000.- übersteigt oder nicht in Geld schätzbar ist. Weiter werden Straffälle behandelt, die nicht von der Staatsanwaltschaft erledigt werden und die nicht in die Zuständigkeit des Kriminal- oder des Obergerichts fallen. Direkt vor das Bezirksgericht, d.h. ohne Anrufung des Friedensrichters, sind unter anderem Klagen auf Ehescheidung und Rechtsöffnungsbegehren zu bringen.

Kontakt

Bezirksgericht Willisau
Menzbergstrasse 16
6130 Willisau
Tel. 041 228 34 34
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