Bezirksgericht Willisau
Das Bezirksgericht beurteilt erstinstanzlich Zivilstreitigkeiten, deren Streitwert Fr. 8'000.- übersteigt oder nicht in Geld schätzbar ist. Weiter werden Straffälle behandelt, die nicht von der Staatsanwaltschaft erledigt werden und die nicht in die Zuständigkeit des Kriminal- oder des Obergerichts fallen. Direkt vor das Bezirksgericht, d.h. ohne Anrufung des Friedensrichters, sind unter anderem Klagen auf Ehescheidung und Rechtsöffnungsbegehren zu bringen.