Behörden / Kommissionen
Kommissionen
Die Bildungs- und Controllingkommission sowie das Urnenbüro werden als Behörden von der Gemeindeversammlung gewählt. Die Amtsdauer dieser Organe beträgt analog Gemeinderat jeweils vier Jahre. Die anderen Gremien werden als beratende Kommissionen und Arbeitsgruppen vom Gemeinderat eingesetzt und deren Rechte und Pflichten in einem Pflichtenheft festgelegt.
Dokumente
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Offenlegung Interessenbindung (PDF, 413.36 kB) | Download | 0 | Offenlegung Interessenbindung |
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