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Einbürgerungsverfahren

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Knutwil erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für die Einbürgerung ist die Bürgerrechtskommission zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.

Wir informieren Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren.

Für die Einreichung des bei uns erhältlichen Gesuchformulars benötigen Sie ausserdem folgende Unterlagen:

Schweizer Staatsangehörige:

  • Personenstandsausweis für ledige Personen (am bisherigen Bürgerort verlangen)
  • Familienschein für verheiratete Personen (am bisherigen Bürgerort verlangen)
  • Strafregisterauszug
  • Betreibungsregisterauszug


Ausländische Staatsangehörige:

  • Auszug aus dem Schweizerischen Personenstandsregister
  • Nachweis Aufenthalt / Wohnsitzbestätigungen
  • Fotokopien des Ausländerausweises und des Reisepasses
  • Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister
  • Auszug aus dem Betreibungsregister über die letzten drei Jahre

Voraussetzungen zur Einbürgerungen für Ausländerinnen und Ausländern
Sie haben einen Aufenthalt von insgesamt 10 Jahren in der Schweiz. Die Jahre zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt. Notwendig sind zudem 3 Jahre Wohnsitz in der Gemeinde Knutwil während den letzten 5 Jahren vor Einreichung, wobei 1 Jahr unmittelbar vor Einreichung des Einbürgerungsgesuches. Sie geniessen einen guten Ruf, verständigen sich in Deutsch, pflegen Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern und interessieren sich für das Zusammenleben in der Gemeinde Knutwil. Zudem respektieren Sie die Werte der Bundesverfassung und beachten die Rechtsordnung.

Die nötigen Formulare können bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Knutwil bezogen werden.

Erleichterte Einbürgerung
Voraussetzungen sind auf der Homepage des Bundesamts für Migration ersichtlich.

Doppelbürgerrecht
Bitte beachten Sie, dass die Schweiz das Doppelbürgerrecht / die Mehrstaatlichkeit ohne Einschränkung erlaubt. Es gibt jedoch Staaten, deren Bürger und Bürgerinnen durch Einbürgerung in der Schweiz ihre Staatsangehörigkeit verlieren.

Die Broschüre "Der Bund kurz erklärt" bietet eine geeignete Hilfe für die Vorbereitung auf das Einbürgerungsgespräch. Nun gibt es die umfassenden Informationen auch als App für Tablets und Smartphones.

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab. Im Minimum aber 1.5 Jahre.

Zugehörige Objekte

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