AHV Beiträge
Erwerbstätige
Die Beitragspflicht beginnt bei Erwerbstätigen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. Beitragspflichtig sind auch verheiratete Ehepartner ohne Erwerbseinkommen. Sofern der erwerbstätige Ehepartner auf seinem Einkommen jedoch mindestens den doppelten Mindestbeitrag entrichtet, gilt der Beitrag des anderen, nichterwerbstätigen Ehepartners ebenfalls als bezahlt. Die Beitragspflicht endet mit dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters, sofern die Erwerbstätigkeit aufgegeben wird.
Nichterwerbstätige
Die AHV unterscheidet zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen. Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen, namentlich:
- vorzeitig Pensionierte,
- Teilzeitbeschäftigte,
- Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten,
- Empfängerinnen und Empfänger von Krankentaggeldern,
- Studierende,
- Weltreisende,
- ausgesteuerte Arbeitslose,
- Geschiedene,
- Verwitwete,
- Ehefrauen und Ehemänner von Pensionierten,
- erwerbstätige Personen, deren jährliche Beiträge aus der Erwerbstätigkeit inklusive Arbeitgeberbeiträge weniger als 482 Franken betragen.
- Versicherte, die nicht dauernd voll erwerbstätig sind und deren Beiträge aus der Erwerbstätigkeit inklusive Arbeitgeberbeiträge weniger als die Hälfte der Beiträge ausmachen, die sie als Nichterwerbstätige entrichten müssten. Als nicht dauernd voll erwerbstätig gilt, wer weniger als 9 Monate im Jahr oder weniger als 50% der üblichen Arbeitszeit erwerbstätig ist.
Nichterwerbstätige Versicherte, die nicht bereits von einer Ausgleichskasse für die Beitragszahlung erfasst sind, müssen sich selbst bei der Ausgleichskasse ihres Wohnkantons anmelden.
Detaillierte Informationen, Formulare und Merkblätter zu unten stehenden Rubriken finden Sie auf der Homepage der WAS Ausgleichskasse Luzern:
- Lohnbeiträge
- Vereinfachtes Abrechnungsverfahren
- Beiträge der Selbständigerwerbenden
- Beiträge der Nichterwerbstätigen
- Versicherungsausweis
- Freiwillige Versicherung
- Auszüge aus dem individuellen Konto
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 041 925 82 82 | gemeindeverwaltung@knutwil.ch |