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Prämienverbilligung (PV)

Allgemeines

Die Krankenversicherungen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen und das Vermögen. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Hier können Prämienverbilligungen helfen.

Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen werden Prä­mien­ver­billigungen für die Krankenpflegeversicherung gewährt. Durch die Ver­billigung der Prämien soll den anspruchs­berech­tigten Personen ein angemessener Ver­sicherungs­schutz zu finanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden.

Anspruch

Anspruch auf Prämienverbilligung im Kanton Luzern haben grundsätzlich Personen und Familien, die

  • am 1. Januar des Anspruchsjahres im Kanton Luzern steuerrechtlichen Wohnsitz haben und
  • bei einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG angeschlossen sind.

Für Zuzüger aus dem Ausland ist ein unterjähriger Anspruch möglich, sofern sie eine obligatorische Krankenpflegeversicherung haben.

Anmeldung

Der Anspruch auf Prämienverbilligung ist jedes Jahr neu mit einer Anmeldung bei WAS Ausgleichs­kasse Luzern geltend zu machen. Die Daten für die Anmeldung kön­nen online unter Anmeldeformular Prämienverbilligung erfasst werden. Bei Fragen wenden Sie sich mittels Kontaktformular direkt an die WAS Ausgleichskasse Luzern.

Das Gesuch sollte innerhalb der ordentlichen Einreichefrist bis 31. Oktober des Vorjahres eingereicht werden. Wird die Anmeldung nach dieser ordent­lichen Frist ein­ge­reicht, werden nur diejenigen Prämien verbilligt, die nach der Gesuch­stellung fällig werden.

Entsprechende Formulare und Merkblätter finden Sie auf der Homepage der WAS Ausgleichskasse Luzern.

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