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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB

Seit 1. Januar 2013 ist anstelle des Gemeinderates als Vormundschaftsbehörde für alle erstinstanzlichen Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht die neue Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zuständig.

Wie bisher ist das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht eine Gemeindeaufgabe, aber die Gemeinden mussten sich regional organisieren. Seit 1. Januar 2013 gibt es sieben Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden KESB im Kanton Luzern.

Knutwil - St. Erhard gehört zur KESB Region Sursee und Hochdorf mit Standort in Hochdorf:

Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB ist für sämtliche erstinstanzliche Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutz zuständig. Unter anderem klärt sie Gefährdungsmeldungen für Kinder und Erwachsene ab und ordnet - wenn anderweitige Unterstützung nicht ausreicht – eine Kindes- oder Erwachsenenschutzmassnahme an.

Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der KESB.

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB
Baldeggstrasse 20
Postfach
6281 Hochdorf
Tel. 041 914 62 00
kesb@zenso.ch

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