Interimsausweis / Heimatausweis
Die Einwohnerkontrolle stellt für den Aufenthalt in einer anderen Gemeinde zwecks Studien-, Wochen- oder Heimaufenthalt einen Interimsausweis aus. Dieser wird am Aufenthaltsort hinterlegt.
Der Interimsausweis ist maximal 2 Jahre gültig. Wird der Interimsausweis für einen längeren Zeitraum als zwei Jahre benötigt, muss nach Ablauf vom Interimsausweis bei der Einwohnerkontrolle einen neuen beantragt werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 041 925 82 82 | gemeindeverwaltung@knutwil.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Preis
CHF 23.00Unterlagen
Verfahren
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.