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Mieterwechsel - Meldepflicht für Vermieter/Eigentümer

Für die Liegenschaftsverwaltungen sowie Eigentümer besteht die Pflicht, sämtliche Mieterwechsel von Liegenschaften in der Gemeinde Knutwil gegenüber der Einwohnerkontrolle Knutwil zu melden.

Die Grundlage für die Meldepflicht von Mieterwechsel durch die Liegenschaftsverwaltungen/Eigentümer ist im §17 Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt (NG) geregelt.

Als Liegenschaftsverwalter/Eigentümer bitten wir Sie, diese Pflicht in Ihrem Arbeitsprozess einzugliedern und den Mieterwechsel gleich nach Abschluss des Mietvertrages zu melden.

Besten Dank für die gute Zusammenarbeit.

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